Rechte am Bild:
- Du verfügst als Stammgastheld über die vollen Rechte an dem von dir hochgeladenen Bild.
- § 22 des KunstUrhG:
Das Recht am eigenen Bild ist Ausfluss des Persönlichkeitsrechts und als solches in § 22 des KunstUrhG geregelt. Eine Einwilligung des Rechteinhabers zur Veröffentlichung und Verbreitung des Bildnisses wird erforderlich, sobald die abgebildete Person anhand ihrer äußeren Erscheinung identifizierbar ist. Dies ist der Fall, wenn z.B. das Gesicht der Person gezeigt wird. - Folgendes bitten wir dich zur Kenntnis zu nehmen:
– Aufnahmen vom Stammgastheld im laufenden Betrieb: Zur eigenen Berichterstattung oder Werbung können die Lokale, Bars, Kinos und weitere nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Stammgastheld „als Gast“ zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch das Lokal, Bar, Kino u. ä. und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.